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Channel: EuGH – Lost in EUrope
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Nein, das EU-Recht hat nicht immer Vorrang

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Im Streit mit Polen taucht ein Argument immer wieder auf: Das EU-Recht stehe über nationalem Recht, sogar über der Verfassung. Kommissionschefin von der Leyen stellt dies als gesichert dar – doch Juristen sehen das anders. In den EU-Verträgen ist der Vorrang des EU-Rechts bis heute nicht geregelt, betont der rechtspolitische Korrespondent der taz, Ch. Rath. Die Annahme, dass EU-Recht immer vorgeht, beruhe ausschließlich auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der dies seit 1964 vertritt. Die Luxemburger Richter glauben, dass eine Rechtsgemeinschaft wie die EU (und damals die EG) nur funktionieren könne, wenn das gemeinschaftliche Recht dem nationalen Recht vorgeht. Der Vorrang müsse deshalb auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht gelten. Der amtierende Vorsitzende des EuGH, der Belgier Koen Lenaerts, hat dies kürzlich noch einmal bekräftigt. Ohne den Vorrang des EU-Rechts sei die Gleichheit der Bürger nicht mehr gewährleistet. Doch dies ist ein schwaches Argument. Formal mag die Gleichheit vor dem Recht in der EU bestehen. In der Praxis jedoch nicht. Deutsche Staatsbürger genießen weitaus mehr Rechte als Rumänen oder Polen.

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